Autor Thema: Neues Jahr, neue Website, bessere Website?  (Gelesen 24186 mal)

T0ast3r

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« Antwort #20 am: 12. February 2006, 15:09 »
ich bin auch bei funpic, was ich aber nicht so laut sagen darf.....
bei funpic darf bzw. kann maan nicht extern verlinken, deswegen hab ich den anbieter gewechselt
und die werbung kann man zwar pseudohaft ausschalten, sie kommt aber trotzdem

@joachim:
Das mit dem logo ist mir schon klar, das es scheisse ist
eigentlich soll's ja auch kein logo sein, ich wüsste nur nicht was sonst oben hinkommen sollte

die doku ist veraltet, mittlerweile hab ich eh schon eine mehr oder wenige gute lösung dafür gefunden
und mit tabs kann man das nicht machen, weil das besteht aus einer Tabelle und wenn ich die tab taste drücke, springt der Cursor in die nächste zelle

das mit dem impressum, darum wollte ich mich schon immer drücken, aber ich glaub ich werde mich dem (strenge) deutschen Gesetz beugen müssen

wegen der Werbung kann ich nichts dafür;
mein OS ist jetzt praktisch noch nicht kommerziell, erst wenn die erste Version fertig ist
  wenn ich dann geld verdient habe kann ich mir ja einen "gescheiten" anbieter kaufen
  nur das problem ist ja auch das, dass ich nicht volljährig bin

und die frames werd ich nicht rausnehmen; die find ich, passen so wie sie sind
 selbst wenn gooogle die website nicht findet, mir egal; mir ist das nicht soo wichtig
 gibt ja sonst noch viele möglichkeiten um auf meine website zu kommen

wegen den englisch fehlern:
ich weiß sehr wohl das man Nomen im englischen klein schreibt, aber viele verwend ich als eigenwörter oder als "hauptwörter"
normalerweise schreib ich sie eh klein, und wenn nicht dann ist das so beabsichtigt
hin und wieder kanns schon vorkommen das englisch fehler drin sind, manchmal seh ich sie eh auch, hab aber nicht die zeit alles nach fehlern zu durchforsten

lg,

Toaster

PS: Danke an alle für die Beiträge und Feedbacks!

T0ast3r

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« Antwort #21 am: 12. February 2006, 15:12 »
@joachim:

hab grad deine aussage gelesen, also du hast recht hier ist kritik gefragt
aber ToasterOS ist in ENTWICKLUNG  :twisted:
es ist schon viel fertiggestellt aber auch noch viel in arbeit
Netzwerk kommt noch und die GUI auch, ist alles nur in entwicklung
dafür ist das andere zeugs schon tiptop (mir der GUI beginn ich morgen)
und  ne shell wirds nicht geben, die ist zu altmodisch
(höchstens ein zusatzding, eine mischung aus shell und gui)

Coffee

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« Antwort #22 am: 12. February 2006, 15:16 »
also die ideen sind gut...
das mit dem externen linken weiß ich auch aber warum geht mein bild? ist ja ufm funpic server!!! die volljährigkeit ist kein problem sag mal bitte wie alt du bist da kann ich dir gut weiterhelfen

nooooooooos

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« Antwort #23 am: 12. February 2006, 15:17 »
Es steht auf www.funpic.de dass externe Links (jetzt) gehen.

Coffee

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« Antwort #24 am: 12. February 2006, 15:20 »
joah das is gut so ....

kevin

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« Antwort #25 am: 12. February 2006, 15:21 »
Zitat von: T0ast3r
und  ne shell wirds nicht geben, die ist zu altmodisch
(höchstens ein zusatzding, eine mischung aus shell und gui)

Sorry, aber ein Server-Betriebssystem ohne Shell ist ein schlechter Witz. Das Sowas muß remote verwaltbar sein, auch über eine Telnet- oder SSH-Verbindung, nicht nur per VNC oder sowas. An deiner Stelle würde ich mir das nochmal gründlich überlegen.

Und zu den Chancen, das System zu verkaufen, schließe ich mich mal Joachim an und sage besser nichts dazu....
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T0ast3r

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« Antwort #26 am: 12. February 2006, 15:21 »
mit der volljährigkeit meinte ich nur dass ich gesetzlich (glaub ich zumindest) noch keinen kostenpflichtigen anbieter nehmen kann, hab ja auch kein konto

T0ast3r

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« Antwort #27 am: 12. February 2006, 15:24 »
verdammt, den letzten beitrag hat er hier noch ein 2tes mal verabsendet

T0ast3r

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« Antwort #28 am: 12. February 2006, 15:25 »
also wie gesagt, das betriebssystem ist noch in entwicklung
ich werde wahrscheinlich eben eine Mischung aus GUI und Shell unter der GUI laufen lassen

denn ich finde ein schwarzer hintergrund und ein blinkender underline ist nicht sehr hilfreich

ich dachte da eher an ein cooles programm oder halt ne shell wie in den ganzen coolen computer filmen

Coffee

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« Antwort #29 am: 12. February 2006, 15:28 »
also wie du die geldgeschäfte regelst(konto, rechnung,.....) ist deine sache
die minderjährigkeit ist kein weiteres problem, nachzulesen §107 bis §113 BGB;

auszug und erklärung:

§110 BGB:
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


heißt für dich: du darfst z.B. die homepage betreiben, solange du im monat mehr tschengeld bekommst als die homepage kostet(zb. wie J!N 99ct im monat)...... wenn de weitere fragen dazu hast frag einfach in dem fachgebiet kann ich dir gut weiterhelfen...

Thoth

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« Antwort #30 am: 12. February 2006, 16:07 »
eine Shell muss wirklich unbedingt rein. Es kommt nicht drauf an, wie ansprechend das Ding optisch ist, es ist eine Frage der Effizienz. Und mit einer Konsole kann ich halt innerhalb von Sekunden Einstellungen vornehmen, für die ich mittels durch-Fenster-klicken Minuten benötige. Das ist ja auch der Grund, waurm Microsoft zur Zeit an einem Nachfolger für cmd.exe arbeitet - ein guter Kommandointerpreter gehört eben einfach dazu.
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kevin

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« Antwort #31 am: 12. February 2006, 16:17 »
Zitat von: T0ast3r
also wie gesagt, das betriebssystem ist noch in entwicklung
ich werde wahrscheinlich eben eine Mischung aus GUI und Shell unter der GUI laufen lassen

Für ein Desktopsystem würde ich sagen: Perfekt. Aber für einen Server sollte man eben bedenken, daß man in den seltensten Fällen direkt lokal vor der Kiste sitzt, sondern über Netzwerk zugreift. Und da ist eine Möglichkeit zur rein textbasierten Verwaltung einfach sehr hilfreich.

Zitat
denn ich finde ein schwarzer hintergrund und ein blinkender underline ist nicht sehr hilfreich

Wenn nur eine Möglichkeit zur Übertragung von ASCII-Text besteht, ist das in etwa das hilfreichste, was es gibt. ;) Ich meine, eine Art Menüsteuerung ist sicher auch denkbar, aber eine Shell zumindest als Alternative ist unverzichtbar.
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Coffee

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« Antwort #32 am: 12. February 2006, 16:18 »
joh das stimmt shell ist wichtig.... deswegen ham ja auch aktuelle games ne shell... ^^

n3Ro

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« Antwort #33 am: 12. February 2006, 16:20 »
Zitat von: coffee
also wie du die geldgeschäfte regelst(konto, rechnung,.....) ist deine sache
die minderjährigkeit ist kein weiteres problem, nachzulesen §107 bis §113 BGB;

auszug und erklärung:

§110 BGB:
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.


heißt für dich: du darfst z.B. die homepage betreiben, solange du im monat mehr tschengeld bekommst als die homepage kostet(zb. wie J!N 99ct im monat)...... wenn de weitere fragen dazu hast frag einfach in dem fachgebiet kann ich dir gut weiterhelfen...


Em, das würde ich nicht so sehen. Im Grundsatz gilt §108 Abs.1 BGB, sprich dass der Vertrag schwebend unwirksam wäre, bis der gesetzliche Vertreter dem ganzen zustimmt. Der §110 BGB würde meiner Meinung nach im Falle einer monatliche Gebühr nicht greifen, da dieser Paragraf vorraussetzt, dass man die erforderlichen Mittel (daher schon alle jemals anfallenden Gebühren) bereits zum Vertragsschluss zur Verfügung hat!!! Das stell ich mir doch recht schwierig vor ;-) Also ohne Eltern zu fragen wirds da wohl nix mit kostenpflichtigen Provider (wenn dieser überhaupt Verträge mit minderjährigen schließt).
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Coffee

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« Antwort #34 am: 12. February 2006, 17:26 »
doch das geht das nennt sich der tschengeldparagraph un isso wie ich das beschrieben hab, ich hab n paar richter inner verwandschaft die konntich fragen...
dazu kommen aber halt die AGB's vom anbieter wenn da drin steht keine minderjährige oder nur mit zustimmung der eltern is das klar ich würd ma J!N fragen wie der das gemacht hat so würdichs auch machen den sein server is wirklich gut und billig

joachim_neu

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« Antwort #35 am: 12. February 2006, 17:35 »
"Der J!N" macht das über seinen Vater, weil der Provider "den J!N" das nicht machen ließ. ;) Und ich geh davon aus, dass der "Taschengeldparagraph", der im deutschen BGB steht, im österreichischen Recht in der Form keine Anwendung findet.
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Coffee

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« Antwort #36 am: 12. February 2006, 17:44 »
ohhh ja da haste recht da hab ich net dran gedacht sry mein fehler  :oops:  :oops:

n3Ro

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« Antwort #37 am: 12. February 2006, 19:14 »
Zitat von: Coffee

doch das geht das nennt sich der tschengeldparagraph un isso wie ich das beschrieben hab, ich hab n paar richter inner verwandschaft die konntich fragen...


Ich kenn diesen Paragraf auch (Bürgerliches Recht ist Teil meines Studiums), und analog zu einem Fall, den wir in einer Vorlesung besprochen haben (Rechtsanwältin als Dozent), würde ich sagen es geht nicht, da man als minderjähriger nicht über Geld entscheiden kann, was man noch nicht hat (egal ob man es regelmäßig bekommt oder der Geburtstag ansteht), deswegen auch die Formulierung im §110 "..mit Mitteln bewirkt, die ihm [...] überlassen worden sind.". Das ist eindeutig Vergangenheit. Die Meinung eines Richters würde mich trotzdem dazu interessieren ;-)

---------------------------------
EDIT: Ich habe gerade im Östereichischen Algemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch nachgeschlagen und eine ähnliche Regelung gefunden:
Zitat von: §151 Abs. 1 u. 2 ABGB

§ 151. (1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.

(2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird.

...

Quelle: http://www.ibiblio.org/ais/abgb1.htm

Da Österreichisches und Deutsches Bürgerliches Recht sehr eng miteinander verwandt sind, ist das auch kein Wunder ^^
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SSJ7Gohan

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« Antwort #38 am: 12. February 2006, 20:17 »
Naja, selbst wenn man das Betriebssystem verschenkt, wird es niemand nutzen, solange keine ordentlichen Programme darauf laufen. (Highperformance Datenbanksysteme, Verschiedene Deamons (Webserver, Mailserver, Server für andere Anwendungen), eine umfangreiche Standardbibliothek für verschiedene Sprachen (C, C++, Java, Python, PHP usw.) bereitsteht, Compiler um diese Programme überhaupt zum laufen zu kriegen (GCC, binutils) usw., Möglichkeiten für Remoteadministration (dazu gehört auch eine Shell))
Ausserdem muss das OS Treiber für die gängige Hardware haben (Netzwerkanbindung, Mehrprozessorsysteme).
Du solltest deine Chancen nicht zu hoch einschätzen, auch nur einen Cent mit dem OS zu verdienen :D. Selbst wenn alles oben genannte zutrifft, haben Linux und BSD immernoch Vorteile. (Von Windows als Serversystem will ich mal nicht reden :D) Dein OS hat eigentlich keine Innovativen Vorteile, die andere OSs nicht haben.

Aber hier gehts ja um die Website und ich komme vom Thema ab.^^

joachim_neu

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« Antwort #39 am: 12. February 2006, 22:29 »
Mit Mehrprozessorsystemen hab ich mich noch nicht beschäftigt, wollte ich aber auch noch machen für mein OS. Hat dazu jemand Tuts oder Lesematerial? Wie will man die steuern? Wie die FPU? Wenn ja, dann kann ich das mit meinen Treibern machen. :)
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